Offiziell seit 1970 als krebserzeugend bewertet, gilt seit 2005 ein generelles EU-Verbot: Asbest will keiner mehr. Auch wir nicht. Und schon gar nicht auf dem Dach unseres Kleingartens. Natürlich sind Asbestzement-Dachwellplatten per se keine direkte Gefahr. Aber auch die Indirekte gefällt uns nicht.
Bei der Bearbeitung der Platten muss einiges beachten werden. Krebserregend ist der Feinstaub. Die Platten dürfen deshalb nicht zerbrochen werden. Bohren, zersägen oder andere "Staubentwickler" sind ebenfalls zu vermeiden. Zudem muss Asbest als Sondermüll fachgerecht entsorgt werden. Wer so ein Projekt plant, sollte sich zuvor mit der örtlichen Entsorgungsfirma in Verbindung setzen. Aber an dieser Stelle sei schon mal angemerkt: Die Entsorgung kostet fast so viel, wie das neue Dach selber!
Der Rückbau des Daches verlief einfacher als gedacht. Dafür gab es danach neue Probleme. Die Unterkonstruktion ist über große Teile so vermodert, das wir zum einen verwundert waren, nicht eingebrochen zu sein und sie zum anderen leider nicht mehr für das neue Dach verwendet werden kann. Das war anders geplant.
So blieb uns erst einmal nichts anderes übrig, als das offene Dach vor der bevorstehenden Regenfront tagsdrauf zu sichern und das Projekt um eine Woche zu verschieben. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Garten war der Zustand zwar zu erwarten, wir hatten jedoch auf positivere Ergebnisse gehofft.


















